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Erhalt/Weiterentwicklung der Altenpflege

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 Neue Pflegeausbildung mit ungleichen Anforderungen
30.06.2018   Die Bundesregierung hatte für die neue Pflegeausbildung die entsprechende Ausbildungs- und Prüfungsverordnung entworfen. Darin waren für alle drei Abschlüsse (generalistisch oder Spezialisierung Altenpflege bzw. Kinderkrankenpflege) Anforderungen wie für ein Studium vorgesehen. Zumindest für die Spezialisierung Altenpflege konnten das die Partner im Bündnis für Altenpflege noch verhindern.

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wurde vom Bundestag am 28. Juni in veränderter Fassung beschlossen. Für die Spezialisierung Altenpflege ist nun kein Bachelor-Niveau mehr vorgesehen. Für die Kinderkrankenpflege und die Generalisten wurde dagegen keine Anpassung vorgenommen.
Der Bündnispartner bpa hat das in einer Pressemitteilung am 29. Juni kommentiert.

Hier die Pressemitteilung
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